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Früh in Rente

Tipps wie man früher in Rente gehen kann

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Allgemeines
Viele Arbeitnehmer haben das Ziel, so früh wie möglich in Rente zu gehen und finanziell unabhängig zu sein. Das Ziel ist bei einer frühen Rente, die Anzüge so gering wie möglich zu halten. Meistens ist es Ihnen gestattet, frühestens vier Jahre vor Ihrem offiziellen Rentenalter in Rente zu gehen. Für eine frühzeitige Rente gibt es verschiedene Tipps, die in den folgenden Abschnitten näher beschrieben werden.

Tipps, um früher in Rente zu gehen
Jeder Arbeitnehmer zahlt in die Rentenkasse ein, um später eine gute Rente zum Leben zu haben. Allerdings möchten nicht alle Arbeitnehmer bis zum 65. oder 67. Lebensjahr warten. Folgende Tipps sollten beachtet werden:

  • Sonderzahlung leisten:
    Mit einer Sonderzahlung an Ihre Rentenkasse können Sie das Renteneintrittsalter verkürzen. Durch eine hohe Zahlung dürfen Sie dann bereits ab Ihrem 50. Geburtstag in Rente gehen. Sie sollten beachten, dass es sich um eine hohe Sonderzahlung handelt. Es ist wichtig, dass Sie sich im Voraus über die Höhe der Sonderzahlung erkundigen, um Abschläge zu vermeiden. Die Sonderzahlung ist auch dafür da, um mögliche Abschlagszahlungen ausgleichen zu können.
    Sonderzahlungen sind nicht immer die beste Methode. Es ist wichtig, dass Sie sich vor einer Sonderzahlung über andere Vorsorgeformen erkundigen. Hier kommen möglicherweise Aktien oder eine Lebensversicherung als Geldanlage infrage. Hier kann es sinnvoll sein, sich an einen Anlageberater zu wenden.
  • Flexi-Rente nutzen:
    Seit fünf Jahren gibt es die Flexi-Rente. Bei dieser Art Rentensystem können Sie länger als das 67. Lebensjahr arbeiten und weitere Zuschläge von der Rentenkasse erhalten oder als Frührentner einen kleinen Nebenverdienst haben. Wenn Sie eine Altersrente vorziehen, darf der Nebenverdienst im Jahr maximal 6.300 € betragen. Hier können auch Anpassungen vorgenommen werden, falls der Nebenverdienst höher ausfällt.
    Wenn Sie länger als das Renteneintrittsalter arbeiten, erhöhen sich Ihre Zuschläge. Pro Monat liegt der Zuschlag bei 0,5 Prozent. Sie zahlen weiter in die Rentenversicherung ein, wodurch sich die Rente ebenfalls erhöht.
  • Außerordentlichen Anspruch prüfen:
    Menschen mit nachgewiesenen Behinderungen oder Beeinträchtigungen dürfen frühzeitig Rente beziehen. Hier gibt es keine Abzüge. Als Soldat ist es Ihnen auch gestattet, mit dem Erreichen des 55. Lebensjahres in Ruhestand zu gehen. Hierfür müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    Wenn Sie neben Ihrer normalen Arbeit einer weiteren sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen sind, dürfen Sie auch eher in den Ruhestand gehen. Es gilt auch ein außerordentlicher Anspruch auf frühzeitigen Rentenbeginn, wenn Sie 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben.
  • Immobilienrente:
    Als Immobilienbesitzer können Sie das Haus oder die Wohnung “verrenten“ lassen. In diesem Fall können Sie sich für eine Umkehrhypothek, einen Teilverkauf der Immobilie oder eine Leibrente entscheiden. Das Besondere an dieser Form der Immobilienrente ist, dass Sie eine zusätzliche Zahlung als zweite “Rentenzahlung“ erhalten. So können Abschläge durch ein frühes Renteneintrittsalter ausgeglichen werden. Ein Vorteil einer Immobilienrente ist, dass Sie in Ihrem Haus oder Wohnung wohnen bleiben können. Es ist wichtig, dass Sie sich über die einzelnen Immobilienrenten detailliert informieren.