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Tipps wie man früher in Rente gehen kann

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Tipps wie man früher in Rente gehen kann

Es ist schwer, früher in Rente zu gehen, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Bereits 2007 wurde das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre hochgesetzt. Die Anpassung wurde schrittweise in den Jahren 2012 bis 2019 vollzogen. Dennoch gibt es ein paar kleine Tipps, um früher in den Ruhestand zu gehen und seine Ansprüche als Rentner geltend zu machen.

Vorzeitiger Ruhestand bei vollen Bezügen

Es ist immer empfehlenswert, beim Rentenversicherer einen Antrag auf Frührente zu stellen. Dieser berechnet dann die Abschläge. Des Weiteren wird der Betrag errechnet, der zum aktuellen Stand in die Rentenversicherung eingezahlt werden muss, um die Abschläge auszugleichen.

Die bestehende Lücke kann mit einer Einmalzahlung ausgeglichen werden, um vorzeitig und mit vollen Bezügen in Rente zu gehen. Dabei werden die sogenannten Rentenpunkte gekauft. Die Deutsche Rentenversicherung teilt also mit, wie viele Rentenpunkte gekauft werden müssen, um abschlagsfrei in Frührente gehen zu können.

Übrigens ist der Wert eines Rentenpunktes klar festgelegt und beträgt 36,02 Euro in West- und 35,52 Euro in Ostdeutschland. Es ist aber nicht möglich, unbegrenzt Rentenpunkte zu kaufen. Der Mindestbetrag liegt bei 83,70 Euro, maximal können Rentenpunkte für 1.320,60 Euro gekauft werden. Ob dies überhaupt sinnvoll ist, kann bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.

Natürlich ist es aber immer am besten, bis zum regulärem Renteneintritt weiter zu arbeiten und dafür bis ans Lebensende eine höhere Rente zu erhalten.

Rente ohne Abzüge mit 63 bzw. 65

Wer als Arbeitnehmer 45 Beitragsjahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abschläge in Rente gehen. Für alle Jahrgänge, die nach dem Jahr 1964 geboren sind, greift diese Regelung jedoch erst ab einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren.

Rente mit 63 und Abzügen

Wer mindestens 35 Beitragsjahre voll hat, kann mit 63 in Rente gehen, muss hier jedoch lebenslang Abschläge in Kauf nehmen. Diese betragen für jeden Monat des vorzeitigen Ruhestandes 0,3 Prozent.

Auf Anfrage gibt die Deutsche Rentenversicherung Auskunft darüber, ob sich ein frühzeitiger Renteneintritt rentiert. Es kann sogar durchaus Sinn machen, auf die volle Rentenleistung zu verzichten, da sich die Steuerbelastung erhöht. Ab dem Jahr 2040 wird die Rente dann voll versteuert.

Mit 55 in die Altersteilzeit

In Absprache mit dem Arbeitgeber können Interessenten bereits ab 55 Jahren in Altersteilzeit. Dabei wird die Arbeitszeit um die Hälfte reduziert. Im Blocksystem kann in der ersten Phase ganz normal voll weitergearbeitet werden. Allerdings gibt es dafür nur das halbe Gehalt zuzüglich Aufstockung vom Arbeitgeber. In der zweiten Phase muss dann nicht mehr gearbeitet werden. Auch hier gibt es das halbe Gehalt zuzüglich Aufstockung. Allerdings verringert die Altersteilzeit die spätere Rentenhöhe.

Weitere Konstellationen

Frauen die vor 1952 geboren wurden können mit 60 Jahren und Abschlägen oder mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Voraussetzung hierfür sind 15 Beitragsjahre, wovon zehn zwischen dem 40. und 60. Lebensjahr geleistet wurden sein müssen.

Schwerbehinderte mit mindestens 50 Prozent die vor 1964 geboren wurden, können mit 62 Jahren in Rente gehen.