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Wie viel darf ich überhaupt dazuverdienen, ohne dass meine Rente vermindert wird

Zuverdienste während der vorgezogenen Altersrente

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Ich kann es kaum erwarten, in Rente zu gehen. Endlich werde ich die Zeit haben, mich um die Dinge zu kümmern, die mir wirklich wichtig sind. Doch was passiert, wenn meine Rente nicht ausreicht? Zum Glück kann ich dann immer noch was dazuverdienen. So kann ich mir zusätzliches Geld verdienen und meine Rente aufbessern.

Bleibt nur ein Problem: Wie viel darf ich überhaupt dazuverdienen, ohne dass meine Rente vermindert wird?

Das gute direkt vorweg: Wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf die Altersrente aus. Das heißt, man kann soviel Geld dazuverdienen, wie man möchte.
Sollte man allerdings früher in Rente gegangen sein, also in eine sogenannte vorgezogene Altersrente, dann gibt es gewisse Grenzen, an die man sich halten muss. Die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze lag mal bei 6300 Euro pro Kalenderjahr, wurde allerdings für die Coronajahre deutlich angehoben. Aktuell liegt die Grenze für 2022 sogar bei 46.060 Euro. Das heißt, sie dürften eben diese 46.060 Euro im Jahr zu ihrer vorgezogenen Rente dazuverdienen, während ihre Rente dieselbe bleibt. Leider ist zu befürchten, dass für 2023 die Hinzuverdienstgrenze wieder auf 6300 Euro zurückfällt.

Vielleicht übersteigt ihr Zuverdienst diesen Betrag. Doch was dann?
Zuerst einmal ist es sehr wichtig, dass man jede Beschäftigung, egal wie groß oder klein bei einer vorgezogenen Altersrente an seinen Rentenversicherungsträger meldet. Denn dieser stellt fest, ob und wie sich die Beschäftigung auf die Rente auswirkt.
An sich ist das ganze aber nicht schwer. Sollten Sie über die Hinzuverdienstgrenze Geld verdienen, wird der Betrag über dieser Grenze durch 12 geteilt und dann zu 40 Prozent auf die Rente, die man im Monat erhält angerechnet. Man erhält dann nur noch eine sogenannte Teilrente.

Beispiel gefällig?
Nehmen wir mal an, Sie bekommen eine vorgezogene Altersrente von 1.300 Euro. Daneben verdienen sie mit einer Beschäftigung noch 4200 Euro monatlich. Jährlich wären das also 50.400 Euro. Das liegt dann über dem Freibetrag von 46.060 Euro und daher muss die Rente gekürzt werden. Dazu zieht man jetzt von dem Jahresbetrag (50.400 Euro) den Freibetrag (46.060 Euro) ab. Damit kommen wir auf 4.340 Euro, die wir durch zwölf teilen müssen. Ergibt 361,67 Euro. Das muss jetzt zu 40 % von der Rente abgezogen werden. Die ursprüngliche Rente von 1.300 Euro würde also um 144,67 Euro auf 1.155,30 Euro vermindert werden.

Was passiert, wenn ich aber im Laufe des Jahres mehr (oder weniger) verdiene als ich bei meiner Rentenversicherung angegeben habe?
Das ist nicht so schlimm, denn die Rentenversicherungen prüfen einmal im Jahr, ob der voraussichtliche und der tatsächliche Hinzuverdienst übereinstimmen. Wenn das nicht der Fall ist, wird die Rente neu berechnet. Dann bekommt man entweder die zu geringe Rente rückwirkend ausgezahlt oder muss die zu viel erhaltene Rente zurückzahlen.

Auch wenn das hinzuverdienen in der vorgezogenen Altersrente sehr kompliziert aussieht, so ist es doch in Wirklichkeit relativ einfach zu verstehen. Ich hoffe, dass ich Ihnen einen guten Überblick verschaffen konnte. Allerdings könnten die Zahlen nicht mehr zu 100 % aktuell sein, daher gilt: Im Zweifel kontaktieren sie immer ihre eigene Rentenversicherung und klären mit dieser ab, was gerade gilt.