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Tipps wie man früher in Rente gehen kann!

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Tipps wie man früher in Rente gehen kann;

Für viele Arbeitnehmer stellt es keine reizvolle Aussicht dar bis 67 Jahren zu arbeiten. Viele möchten einfach ihren Ruhestand mit der Familie oder Freunden genießen oder ihrem Hobby nachgehen. Wenn der Versicherte genug Beitragsjahre hat, kann der Versicherte schon vor dem regulären Rentenalter in Rente gehen.

Hier sind ein paar Tipps wie man früher in Rente gehen kann

In Rente gehen mit Abzügen
Wer im Jahr 1955 geboren ist geht mit 65 Jahren und 9 Monaten in Rente. Der Versicherte möchte zum Beispiel zwei Jahre früher in Rente gehen, dann kann der Versicherte mit gut 63 Jahren aufhören zu arbeiten und die Abschläge von 3,6 Prozent im Jahr hinnehmen wenn man 35 Beitragsjahre erfüllt hat. Ohne Abschläge muss die Person auf 45 Beitragsjahre kommen.

In Rente gehen ohne Abzüge

Versicherte, welche 45 Jahre eingezahlt haben, gehen ohne Abschläge in Rente. Natürlich ist das vom Geburtsjahr abhängig. Die Versicherten können sich mit 63 Jahren oder andere erst mit 65 Jahren zur Ruhe setzen.

In Rente gehen mit der Flexirente

Der Versicherte möchte früher seine Rente genießen, es wird aber finanziell knapp, kann das Flexirentengesetz sehr hilfreich sein. Dieses Gesetz regelt die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Renteneintritt. Natürlich ist auch hier die Regelaltersgrenze entscheidend. Wer diese Altersgrenze noch nicht erreicht hat, darf nicht unbegrenzt hinzuverdienen. Abrechnungsfrei bleiben bis 6300 Euro im Jahr. Alles was darüber liegt, wird von der Rente abgezogen.

In Rente gehen mit dem Lebensarbeitszeitkonto

Der Versicherte hat in seinem Berufsleben ein Lebensarbeitszeitkonto geführt, dann besitzt der Versicherte die Möglichkeit seinen Ruhestand vorzuziehen. Während des Berufslebens werden auf dieses Konto Geld und andere Währungen gezahlt. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gehaltsbestandteile
  • überstunden
  • Die Vergütung der überstunden
  • Leistungsprämien
  • Urlaubstage
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Zuschüsse vom Arbeitgeber

Das so angesparte „Guthaben für die Rente“können sich die Versicherten als freie Zeit noch vor dem eigentlichen Rentenbeginn auszahlen lassen. Hier gibt es auch einen Vorteil: Der Versicherte befindet sich immer noch in einem Angestelltenverhältnis und es werden auch Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Natürlich können sich Versicherte das Guthaben auch auszahlen lassen, wenn die Versicherten trotzdem weiter arbeiten möchten.

In Rente gehen wegen einer Krankheit

Ist der Versicherte dauerhaft krank geschrieben, kann der Versicherte nicht arbeiten. Sehen die Prognosen schlecht aus, fragen sich manche Versicherten, ob sie jetzt schon in Rente gehen sollen. Der Versicherte muss also mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben. Das gleiche gilt auch für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung.

Wem es allerdings durch seine Behinderung oder einer Erkrankung mehrere Stunden am Tag zu arbeiten, erhält bis zum eigentlichen Renteneintritt die Erwerbsminderungsrente. Hier können Arbeitnehmer, welche eine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, Unterstützung erhalten.

In Rente gehen bei Arbeit im Bergbau

Ebenfalls früher in Rente gehen können Versicherte, welche unter Tage beschäftigt sind. Allerdings wird auch hier die Altersgrenze von 60 auf 62 Jahre angehoben. Betroffen davon sind alle Versicherten, welche nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind.