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Wie viel darf ich überhaupt dazuverdienen, ohne dass meine Rente vermindert wird

Tipps wie man früh in Rente gehen kann

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Aktuell liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer also mit diesem Alter in die Rente geht, muss mit keinen Abzügen rechnen. Voraussetzung hierfür ist natürlich eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren. Wer beispielsweise noch vor 1964 geboren wurde, kann auch schon früher ohne Abzüge in die Rente gehen.

Doch wie genau können die Betroffenen auch früher in die Rente gehen? Und welche Tipps & Tricks lassen sich dabei beachten? Das und mehr hat der folgende Artikel herausgefunden.

Tipp 1) Leisten von Sonderzahlungen
Wer relativ früh in die Rente gehen, aber dennoch keine Abzüge hinnehmen will, kann alternativ eine Sonderzahlung an die Rentenkasse leisten. Möglich ist das ab einem Alter von 50 Jahren. Allerdings funktioniert das Ganze nur, wenn die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind. Wie hoch die Sonderzahlung wird, teilt einem die Rentenversicherung mit.

Zuvor lohnt es sich jedoch bei privaten Vorsorgeformen im Internet umzusehen. Diese können für die gleiche Zahlung mitunter eine bessere Rendite versprechen. Vergleichen kann sich hier durchaus lohnen.

Tipp 2) Abschläge hinnehmen
Früher in die Rente zu gehen ist nicht immer ohne Abschläge möglich. Gute Beispiele sind Menschen mit einer Behinderung oder die im Krieg gedient haben wie Soldaten. Doch für normale Arbeitnehmer kann es unter Umständen komplizierter werden. Wer besser verdient, sollte versuchen bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten.

Denn den meisten Arbeitnehmern reichen rund 60 bis 80 Prozent ihres letzten Einkommens aus, um den aktuellen Lebensstandard zu halten. Wer beispielsweise 3 Jahre früher in die Rente will, muss für jeden Monat rund 0,3 Prozent von der eigentlichen Rente abziehen.

Tipp 3) Lebensarbeitszeitkonto nutzen
Der nächste Tipp beschäftigt sich mit dem sogenannten Lebensarbeitszeitkonto. Das sollte den meisten auch unter der Bezeichnung „Zeitwertkonto“ bekannt sein. Auf diesem Konto werden zum Beispiel Überstunden oder ein nicht genommener Urlaub eingezahlt. Dieses Guthaben selbst lässt sich dann direkt vor dem eigentlichen Rentenbeginn in Anspruch nehmen.

In diesem Falle ist man zwar noch offiziell Arbeitnehmer, aber praktisch schon Rentner. Genaue Details sollten zuvor mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Tipp 4) außerordentliche Ansprüche prüfen
Wie weiter oben bereits angesprochen haben bestimmte Personengruppen die Möglichkeit früher in die Rente zu gehen ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Und dazu zählen unter anderem:

Berufssoldaten, die je nach Voraussetzung mit 55 Jahren in die Rente gehen dürfen
Personen, welche eine attestierte Behinderung von 50 % haben
Menschen, die 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben
Arbeitnehmer mit einer außerordentlich langen Tätigkeit im Sozialbereich

Tipp 5) Arbeitslosengeld als Überbrückung
Ganz am Schluss gibt es noch eine weitere Möglichkeit, um zumindest mit 61 Jahren früher in die Rente zu gehen. Dabei handelt es sich um Arbeitslosengeld als Überbrückung. Wenn die Grenze bei 67 Jahren liegt, können mit Abschlägen rund 4 Jahre gespart werden. Die Differenz von 63 und 61 sind 2 Jahre. Wer ausreichend als Angestellter tätig war, hat die Möglichkeit für 24 Monate Arbeitslosengeld zu beziehen.

Allerdings ist das nur möglich, wenn man vonseiten der Firma gekündigt wurde. Hier sollten sich die Betroffenen gründlich vorbereiten.