Tipps wie man früher in Rente gehen kann
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Tipps wie man früher in Rente gehen kann
Die meisten Menschen, die aktuell in Deutschland arbeiten, werden mit 65 oder 67 Jahren den Punkt erreicht haben, an dem sie die Regelaltersrente beziehen. Es ist auch möglich früher in Rente zu gehen, mit und ohne Abzügen, wie das möglich ist und was sonst noch relevant ist für die Rente, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ohne Abschläge früher in Rente gehen
Früher in Rente gehen ist mit einer Ausgleichszahlung möglich. So können Sie ohne Abzüge früher in Rente gehen. Die freiwillige Einmalzahlung ist der Weg zu einem frühen Renteneintrittsalter. Immer mehr Menschen gehen diesen Weg. Dazu müssen Sie allerdings Ihren Gesamtbeitragssatz selbst auf 18,6 Prozent zu zahlen. Arbeitgeber zahlen hier in der Regel ihren Anteil nicht mehr. Das ist eine Möglichkeit, aber es gibt noch weitere.
Eine andere sehr beliebte Methode ist es, den Job vor Erreichen des Rentenalters zu kündigen, wenn der Partner genug verdient. Es ist auch möglich nur noch in einem Minijob weiterzuarbeiten, auch wenn diese beiden Methoden zugegebenermaßen „geschummelte“ Lösungen sind.
Wenn Sie ein Eigenheim haben, das bereits abbezahlt ist, dann kann das ein Weg zur Frührente sein. Hier kann ein Teilverkauf der Immobilie eine clevere Lösung für eine vorzeitige Pensionierung sein, wobei Sie die Immobilie nicht neu beleihen, sondern lediglich erhebliche Vermögenswerte aus der Immobilie befreien. So können Sie auch weiterhin im Haus wohnen und müssen nicht zwangsläufig ausziehen.
Mit Abschlägen in die Frührente
Auch wenn es kompliziert sein kann, ist es möglich unter gewissen Voraussetzungen bereits ab dem 50. Lebensjahr in Rente zu gehen. Dafür ist dann die bereits erwähnte Einmalzahlung erforderlich.
In Deutschland ist es aber auch möglich, eine vorzeitige Rente zu beziehen, mit einem Zuverdienst. Dies wird offiziell als „Flexirente“ bezeichnet.
Wer die Medizin nicht mit einer Einmalzahlung einnehmen möchte, der kann auch ein Arbeitszeitkonto anlegen. Dabei werden alle Überstunden und nicht genutzten Urlaubstage nicht als Gehalt ausgezahlt, sondern direkt an die Rentenversicherung. Bei dieser Lösung ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ein grundsätzliches Anrecht auf diese Regelung gibt es nicht.
Zudem gibt es besondere Umstände, die dazu führen, dass Sie früher in Rente gehen können. So haben beispielsweise Berufssoldaten und auch Personen mit einem Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent hat.
Die einfachste Variante ist aber immer noch, auf einen Teil der Rente zu verzichten. Man erhält also jeden Monat einige geringe Summen, dafür bereits zu einem vorgezogenen Renteneintritt und im Gegenzug hat man dafür die Freiheit mehr Freizeit zu nutzen. Allerdings sollte man diese Möglichkeit nur in Betracht ziehen, wenn der für Sie ausgerechnete Regelsatz genügt, um ein unbeschwertes Leben zu finanzieren. Sie können freie Zeit nur wirklich genießen, wenn die finanziellen Mittel ausreichen, um die laufenden Kosten zu decken. Niemand hat etwas davon mehr Freizeit zu haben und sich darum zu sorgen, die Rechnungen bezahlen zu können.