Rente mit 63 ohne Abschläge – Früher in den Ruhestand
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Immer mehr Arbeitnehmer werden von der Vorstellung, schon mit 63 Jahren in Rente zu gehen, gelockt. Jedoch ist es dafür wichtig, dass vor allem genug finanzieller Spielraum vorhanden ist. Doch funktioniert ein vorzeitiger Ruhestand ohne Abschläge wirklich? Oder gibt es bei der Sache einen Haken?
Mit freiwilligen Zahlungen Rentenabschläge ausgleichen
Nicht alles, aber ein sehr großer Teil der Abschläge kann damit tatsächlich beglichen werden. Dabei gibt es exakt zwei Effekte, die rentenmindernd wirken können. Gehen Sie beispielsweise 4 Jahre früher in Rente, dann wirkt sich dies auch auf die monatliche Rentenzahlung aus, da Sie länger Rente beziehen.
Abschläge vermeiden – Wie viel kostet das?
Bei 4 Jahren können Sie davon ausgehen, dass es rund 37.000 € insgesamt ausmacht. Auch wenn dies anfänglich abschreckend wirken kann, so ist es durchaus machbar, wenn Sie diesen Betrag über einen längeren Zeitraum strecken. Selbst kleine Ersparnisse können hierfür schon eine große Hilfe sein.
Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen
Eine andere Möglichkeit ergibt sich aus den sogenannten Sonderzahlungen. Hierfür leisten Sie regelmäßige Beitragszahlungen. Diese können Sie auch noch verrichten, mit vorzeitigem Ruhestand, eben bis zu dem Zeitpunkt Ihrer Regelaltersgrenze.
Mit der besonderen Rentenauskunft können Sie auch direkt ermitteln, wie hoch der Ausgleichsbetrag im Einzelnen ist. Ab einem Alter von 50 Jahren lässt sich diese Auskunft bereits von der deutschen Rentenversicherung beantragen.
Mit dem Lebensarbeitszeitkonto, mit 63 Jahren in Rente
Neben immer wiederkehrenden Beträgen können Sie auch ein Zeitwert- bzw. Lebensarbeitszeitkonto nutzen, um quasi die Rentenabschläge ausgleichen zu können.
Dies ist eine Form von flexibler Arbeitszeitgestaltung, mit der Sie neben Ihrer echten Arbeitszeit, ebenso Arbeitsentgelt auf Zeitwert Konten speichern können.
Damit können Sie anschließend eine bezahlte Freistellung von Ihrer Arbeit bezahlen.
Früher in Rente aufgrund von Krankheit
Wenn Sie dauerhaft krank sind, dann können Sie auch Ihre Arbeit nicht mehr verrichten.
Gerade, auch wenn die Prognosen eher schlecht aussehen, dass Sie wieder genesen, stellt sich die Frage der frühzeitigen Rente. Für die offizielle Frührente heißt dies allerdings erstmal nur, dass Sie trotzdem 35 Jahre Ihren Beitrag geleistet haben müssen.
Anders sieht es aus, wenn es aufgrund Behinderung oder Erkrankung gar nicht mehr möglich ist, mehrere Stunden am Tag zu arbeiten. Für diese Zeit erhalten Sie, dann die sogenannte „Erwerbsminderungsrente“.
So erhalten Sie bei einer Wartezeit von 5 Jahren quasi die Zeit überbrücken. Hierbei wird auch nochmal die Rente voller Erwerbsminderung und der teilweisen Erwerbsminderung voneinander unterschieden. Je nachdem haben Sie die Chance auf diese Weise schon frühzeitig, mit 63 Jahren oder sogar noch eher in Rente zu gehen.