Rente für Angestellten kein Zuckerschlecken
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von Tarifcheck zu laden.
Der Regelfall
In Deutschland gilt für Angestellte ab dem Jahrgang 1964 derzeit ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren, um die reguläre Rente ohne Abzüge zu erhalten. Vorausgesetzt werden mindestens 35 Jahre Beitragszahlungen von „langjährig Versicherten“. Nach 45 Jahren Beitragszahlungen erhält man die volle Rente, die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ schon ab dem Alter von 63 bis 65 Jahren.
Die Frühverrentung
Auch „langjährig Versicherte“ können nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Rente gehen. Frührentner müssen aber einen Abzug für jeden Monat hinnehmen, den sie früher als das vollendete 67. Lebensjahr in Rente gehen. Wer mit 63 zum frühest möglichen Zeitpunkt Rente bezieht, erfährt einen Abzug von 14,4 Prozent von der rechnerischen Vollrente.
Ob sich der Verlust auszahlt, hängt stark vom Rentenwert ab. Der Versicherte kann sich ausrechnen lassen, welche Rente er mit der Frühverrentung noch erhalten wird. Wer es sich im Berufsleben leisten kann, durch freiwillige Beiträge seinen persönlichen Rentenwert zu erhöhen, muss dann in Rente geringere Abzüge verkraften.
Es ist derzeit nicht sicher, ob eine freiwillige Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung oder ein privatwirtschaftlicher Versicherungsvertrag rentabler. Eine diesbezügliche Entscheidung hängt nicht zuletzt von der garantierten Auszahlung durch eine Versicherungsgesellschaft ab.
Die „Riester-Rente“ hat sich nicht zuletzt wegen der langen Dauer der Nullzinspolitik endgültig als Flop erwiesen, und nicht einmal die Hälfte aller Angestellten kann einer betrieblichen Zusatzversorgung profitieren.
Keine Hängematte
Es ist für eine große Zahl von Rentnern keine bequeme Lösung, sich in den Vorruhestand zu begeben. Denn die gegenüber der rechnerischen Vollrente deutlich niedrigere Regelaltersrente führt bei vielen Rentnern direkt in die Altersarmut. Da schmerzt jeder Prozentpunkt Abzug.
Die tatsächlich ausgezahlte Rente betrug 2021 durchschnittlich nur 1203 Euro bei Männern und 856 Euro bei Frauen. Da bestehen vor allem für Geringverdiener wenig Anreize, in Frührente zu gehen, denn erst mit der Vollrente gibt es das Recht, uneingeschränkt Zusatzeinkommen zu generieren. Dies zu korrigieren, ist zwar in Arbeit, aber noch nicht terminiert.
Viele Ruheständler sind auch bei der Vollrente gezwungen, sich ein Zubrot zu verschaffen, um die akuten wirtschaftlichen Probleme zu überstehen. Als Randbemerkung sei hinzugefügt, dass Rentenbezieher eklatant schlechter gestellt sind als ehemalige Beamte mit ihren Pensionen. Dabei gehört zu den Ungerechtigkeiten des Systems die sogenannte Mindestversorgung, die unabhängig von der Tätigkeit seit April 2022 bei 1.832,90 Euro liegt.
Zahlt sich schlechte Gesundheit aus?
Bei dauerhafter Krankheit und körperlicher Behinderung kann der Zustand eines Arbeitnehmers zur Erwerbsunfähigkeit oder zur Berufsunfähigkeit führen. Wenn man daher seinen Lebensunterhalt selbst nicht mehr sicherstellen kann, hat man das Recht, eine Teilzeitrente oder eine volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Richtschnüre sind der GdB (Grad der Behinderung), der mit mindestens 50 vom Versorgungsamt festgestellt wurde und die Zahl der noch leistbaren täglichen Arbeitsstunden.
Wer längerfristig oder dauerhaft weniger als 3 Stunden am Tag tätig sein kann, gilt als erwerbsunfähig und kann die volle Erwerbsminderungsrente vor Eintritt des Rentenalters bekommen. Wer z.B. durch einen Unfall seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber noch in der Lage ist, zwischen 3 und 6 Stunden täglich zu arbeiten, erhält in der Regel eine Teilzeitrente als Berufsunfähigkeitsrente. Kann er Betroffene länger als 6 Stunden arbeiten, aber nicht mehr im ursprünglichen Beruf, kann er verpflichtet werden, eine andere Tätigkeit anzunehmen oder sich umschulen lassen.
Um es noch mal zu verdeutlichen: Ein körperlich intakter Mensch, der schwer depressiv und suizidal veranlagt ist, ist erwerbsunfähig. Ein beinamputierter Dachdecker ist primär berufsunfähig, ein Buchhalter mit demselben Handicap aber nicht.
Rente ist für die meisten Angestellten kein Zuckerschlecken.