Rente mit 63: Was kostet jedes Jahr früher?
Wer als langjährig Versicherter (35 Beitragsjahre) vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, zahlt dauerhaft 0,3 % Abschlag je vorgezogenem Monat, höchstens 14,4 %. Der Rechner zeigt, was das monatlich kostet, wie sich die Rentensumme über die Bezugsdauer verändert und wo der rechnerische Ausgleichspunkt liegt.
Ihr Ergebnis
Jahr für Jahr weiterrechnen: der FIRE-Planer (Excel)
Dieselben Formeln als Arbeitsmappe: Ansparphase Jahr für Jahr mit Dynamik, Entnahmephase mit Inflation und Steuer-Näherung, Rente mit 63, alle Annahmen als gelbe Felder. Keine Makros, keine Anmeldung. Eigenes Produkt dieser Seite.
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inkl. 19 % MwSt. (Deutschland, 9,90 € netto); andere EU-Sätze zeigt der Checkout. Sofort-Download über Gumroad.
So rechnet der Rechner
- Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI: Jahrgang 1964 und jünger 67 Jahre; 1958 66 Jahre; die Jahrgänge 1959 bis 1963 dazwischen in Zwei-Monats-Schritten (1959: 66 + 2 Monate … 1963: 66 + 10 Monate); vor 1958 65 Jahre plus Monatsstufen.
- Abschlag = vorgezogene Monate × 0,3 %, höchstens 14,4 % (§ 77 SGB VI). Die Rente ist ab dem Rentenbeginn dauerhaft um diesen Prozentsatz niedriger – auch nach der Regelaltersgrenze.
- Rentensumme = Monatsrente × Monate bis zum gewählten Endalter, einmal mit früherem Beginn und Abschlag, einmal regulär. Ohne Rentenanpassungen, ohne Steuern, ohne Abzinsung.
- Ausgleichspunkt: das Alter, ab dem die reguläre Rente die vorgezogene in der Summe überholt.
Was der Rechner nicht wissen kann
- Ob Sie die 35 Beitragsjahre erreichen (Altersrente für langjährig Versicherte). Mit 45 Jahren gilt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die je nach Jahrgang ab 64 abschlagsfrei möglich ist – hier nicht abgebildet.
- Entgangene Beitragsjahre: Wer früher geht, zahlt auch weniger ein; die Renteninformation nennt die Rente bei Weiterarbeit bis zur Regelaltersgrenze. Der reale Unterschied ist daher größer als der reine Abschlag.
- Ausgleichszahlungen (§ 187a SGB VI) können den Abschlag ganz oder teilweise ausgleichen; die Höhe nennt nur die Rentenversicherung.
- Kranken- und Pflegeversicherung, Steuern, Hinzuverdienst.
Verbindlich ist allein die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Die fehlende Rente lässt sich mit dem Rentenlücken-Rechner in Kapitalbedarf und Sparrate übersetzen.
Zum Mitnehmen: der FIRE-Planer als Excel-Datei
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